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Förderungen

Kostenübernahme Führerschein

Förderung für Arbeitssuchende

 

Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Instrument für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslose oder Arbeitssuchende. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. den LKW- oder Bus-Führerschein, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, sie sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.

Als bundesweit zugelassener Bildungsträger ist die Fahrschule Schlicht zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt- Aktuell bieten wir mit 20 förderfähigen Weiterbildungsangeboten eine umfangreiche Auswahl für Berufskraftfahrer an. 

Voraussetzung für den Antragsteller:

entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung

oder die aktive Ausübung eines Berufs für mindestens drei Jahre.

Bei einem Beratungsgespräch bei der für den Antragsteller zuständigen örtlichen Arbeitsagentur, wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein in Frage kommt. Unter anderem wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft: wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert?

Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich. Er wird dann einem geeigneten Bildungsträger, wie z.B. der Fahrschule Schlicht, vorgelegt.

Sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dies betrifft die Lehrgangskosten aber auch eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, oder sogar die Kosten für die Betreuung von Kindern wenn nötig.

Förderung für Arbeitnehmer

 

Was ist QuaChaG?

Das Programm QuaChaG wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen ( früher WeGebAu). Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.

2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.

Wer wird gefördert und wie viel?

ARBEITNEHMER

Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung und einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.

Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.

  • Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten – dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern oder Mifas (mitarbeitende Familienmitglieder), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über 450€-Basis haben.
  • Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.

Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.

Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.

Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

ARBEITGEBER

Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:

  • eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ohne Ausbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
  • wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!

Was wird gefördert?

Weiterbildungen

  • die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
  • die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen

Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!

Wie bekommt man die Förderung?

  • Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden und die zuständigen Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
  • Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
  • Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
  • Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.

Förderung für Unternehmen

 

 Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
  • sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG)

 

FÖRDERPROGRAMM „DE-MINIMIS“ – JETZT RECHTZEITIG ANTRAG STELLEN!

Mit der Einführung der Lkw-Maut wurde die Vereinbarung getroffen, das Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland zur Angleichung an die Wettbewerbsbedingungen in Europa durch Mautharmonisierungsmaßnahmen zu entlasten.

Innerhalb des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:

  • betriebliche Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
  • Weiterbildungsmaßnahmen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen 

Folgende Unternehmen sind Förderberechtigt:

  • Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben oder
  • Unternehmen, die Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG) sind

Höhe der Förderung:

Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.

Aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, ergibt sich der Höchstbetrag.

Höchstens sind jedoch 33.000 Euro als Förderung möglich.

Weitere Infos unter: bag.bund.de

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011[4] wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das SGB III eingefügt.[5] Die AZWV wurde durch eine neue Verordnung des BMAS abgelöst, die im Wesentlichen Regelungen zur Trägernahmezulassung und zum Zulassungsverfahren enthält.[6]

Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden bzw. bei entsprechend zertifizierten Personalvermittlungsunternehmen.

Die AZAV gliedert die Bildungsträger bzw. Personalvermittlungsunternehmen nach verschiedenen Fachbereiche:

- Aktivierung und berufliche Eingliederung

- Private Arbeitsvermittler

- Berufswahl und Berufsausbildung

- Berufliche Weiterbildung

- Transferleistungen

- REHA-spezifische Maßnahmen

Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Dokumentenprüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit, während es sich bei Maßnahmenzulassungen in der Regel um eine Dokumentenprüfung handelt. Die in der AZAV beschriebenen Anforderungen werden durch die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und Umsetzungshinweise nach § 6 Abs. 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert und sind verbindlich.

Wir sind durch den TÜV Süd nach AZAV zertifiziert und aufgrund dieser Verordnung anerkannter Bildungsträger.

Somit sind wir als einzige Fahrschule im Nürnberger Land berechtigt Bildungsgutscheine von der Bundesagentur für Arbeit entgegen zu nehmen.

Maßnahme Lkw-Führerschein

 Lehrgangsbezeichnung:

Qualifizierungsmaßnahme von Berufskraftfahrern/in im Güternahverkehr und Güterfernverkehr

Voraussetzungen:

                Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B

                Mindestalter 21 Jahre

                Körperliche und geistige Eignung

Gute Deutschkenntnisse

Lehrgangsbausteine:

                Die Lehrgänge finden in Theorie und Praxis statt

                Ausbildungsort ist die Fahrschule Schlicht in Lauf

                Die Lehrgänge finden in Präsenzunterricht statt

                Eine Selbstlernphase ist Teil der Ausbildung

                Erwerb der Führerscheinklasse C/CE

                Beschleunigte Grundqualifikation

                Perfektionsfahrten

                Eco-Training

                Erwerb der ADR-Bescheinigung

                Erwerb der Gabelstaplerbescheinigung

                Erwerb der Ladekranbescheinigung

                Ausbildung in der Ladungssicherung             

                Alle Bausteine sind auch einzeln buchbar

Lehrgangsabschlüsse:

                Urkunde der Fahrschule Schlicht

                Führerschein Klasse C/CE

                Fahrausweise (Gabelstapler, Ladekran)

                ADR-Bescheinigung

                IHK Abschluss

Lehrgangstermine:

Es ist jeweils ein Termin pro Monat geplant. Die Dauer eines Lehrgangs beträgt bis zu 3 Monate, am Ende steht ein vier-wöchiges Praktikum. Da die Ausbildung in verschiedenen Bausteinen verläuft, ist ein Einstieg zu jedem neuen Baustein möglich.

Maßnahme Bus-Führerschein

 Lehrgangsbezeichnung:

Qualifizierungsmaßnahme von Berufskraftfahrern/in im Personennahverkehr und

Personenfernverkehr

Voraussetzungen:

                Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B

                Mindestalter 21 Jahre

                Körperliche und geistige Eignung

Gute Deutschkenntnisse

Lehrgangsbausteine:

                Die Lehrgänge finden in Theorie und Praxis statt

                Ausbildungsort ist die Fahrschule Schlicht in Lauf

                Die Lehrgänge finden in Präsenzunterricht statt

                Eine Selbstlernphase ist Teil der Ausbildung

                Erwerb der Führerscheinklasse D/DE

                Beschleunigte Grundqualifikation

                Perfektionsfahrten

                Eco-Training

                Ausbildung in der Ladungssicherung

                Alle Bausteine sind auch einzeln buchbar

Lehrgangsabschlüsse:

                Urkunde der Fahrschule Schlicht

                Führerschein Klasse D/DE

                IHK Abschluss

Lehrgangstermine:

Es ist jeweils ein Termin pro Monat geplant. Die Dauer eines Lehrgangs beträgt bis zu 3 Monate, am Ende steht ein vier-wöchiges Praktikum. Da die Ausbildung in verschiedenen Bausteinen verläuft, ist ein Einstieg zu jedem neuen Baustein möglich.

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