Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Instrument für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslose oder Arbeitssuchende. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. den LKW- oder Bus-Führerschein, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, sie sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.
Als bundesweit zugelassener Bildungsträger ist die Fahrschule Schlicht zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt- Aktuell bieten wir mit 20 förderfähigen Weiterbildungsangeboten eine umfangreiche Auswahl für Berufskraftfahrer an.
Voraussetzung für den Antragsteller:
entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder die aktive Ausübung eines Berufs für mindestens drei Jahre.
Bei einem Beratungsgespräch bei der für den Antragsteller zuständigen örtlichen Arbeitsagentur, wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein in Frage kommt. Unter anderem wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft: wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert?
Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich. Er wird dann einem geeigneten Bildungsträger, wie z.B. der Fahrschule Schlicht, vorgelegt.
Sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dies betrifft die Lehrgangskosten aber auch eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, oder sogar die Kosten für die Betreuung von Kindern wenn nötig.
Was ist QuaChaG?
Das Programm QuaChaG wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen ( früher WeGebAu). Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.
2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer wird gefördert und wie viel?
ARBEITNEHMER
Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung und einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.
Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.
Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.
Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.
ARBEITGEBER
Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:
Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!
Wie bekommt man die Förderung?
Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:
Mit der Einführung der Lkw-Maut wurde die Vereinbarung getroffen, das Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland zur Angleichung an die Wettbewerbsbedingungen in Europa durch Mautharmonisierungsmaßnahmen zu entlasten.
Innerhalb des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:
Folgende Unternehmen sind Förderberechtigt:
Höhe der Förderung:
Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.
Aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, ergibt sich der Höchstbetrag.
Höchstens sind jedoch 33.000 Euro als Förderung möglich.
Weitere Infos unter: bag.bund.de
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011[4] wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das SGB III eingefügt.[5] Die AZWV wurde durch eine neue Verordnung des BMAS abgelöst, die im Wesentlichen Regelungen zur Trägernahmezulassung und zum Zulassungsverfahren enthält.[6]
Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden bzw. bei entsprechend zertifizierten Personalvermittlungsunternehmen.
Die AZAV gliedert die Bildungsträger bzw. Personalvermittlungsunternehmen nach verschiedenen Fachbereiche:
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- Private Arbeitsvermittler
- Berufswahl und Berufsausbildung
- Berufliche Weiterbildung
- Transferleistungen
- REHA-spezifische Maßnahmen
Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Dokumentenprüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit, während es sich bei Maßnahmenzulassungen in der Regel um eine Dokumentenprüfung handelt. Die in der AZAV beschriebenen Anforderungen werden durch die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und Umsetzungshinweise nach § 6 Abs. 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert und sind verbindlich.
Wir sind durch den TÜV Süd nach AZAV zertifiziert und aufgrund dieser Verordnung anerkannter Bildungsträger.
Somit sind wir als einzige Fahrschule im Nürnberger Land berechtigt Bildungsgutscheine von der Bundesagentur für Arbeit entgegen zu nehmen.
Lehrgangsbezeichnung:
Qualifizierungsmaßnahme von Berufskraftfahrern/in im Güternahverkehr und Güterfernverkehr
Voraussetzungen:
Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
Mindestalter 21 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Gute Deutschkenntnisse
Lehrgangsbausteine:
Die Lehrgänge finden in Theorie und Praxis statt
Ausbildungsort ist die Fahrschule Schlicht in Lauf
Die Lehrgänge finden in Präsenzunterricht statt
Eine Selbstlernphase ist Teil der Ausbildung
Erwerb der Führerscheinklasse C/CE
Beschleunigte Grundqualifikation
Perfektionsfahrten
Eco-Training
Erwerb der ADR-Bescheinigung
Erwerb der Gabelstaplerbescheinigung
Erwerb der Ladekranbescheinigung
Ausbildung in der Ladungssicherung
Alle Bausteine sind auch einzeln buchbar
Lehrgangsabschlüsse:
Urkunde der Fahrschule Schlicht
Führerschein Klasse C/CE
Fahrausweise (Gabelstapler, Ladekran)
ADR-Bescheinigung
IHK Abschluss
Lehrgangstermine:
Es ist jeweils ein Termin pro Monat geplant. Die Dauer eines Lehrgangs beträgt bis zu 3 Monate, am Ende steht ein vier-wöchiges Praktikum. Da die Ausbildung in verschiedenen Bausteinen verläuft, ist ein Einstieg zu jedem neuen Baustein möglich.
Lehrgangsbezeichnung:
Qualifizierungsmaßnahme von Berufskraftfahrern/in im Personennahverkehr und
Personenfernverkehr
Voraussetzungen:
Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
Mindestalter 21 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Gute Deutschkenntnisse
Lehrgangsbausteine:
Die Lehrgänge finden in Theorie und Praxis statt
Ausbildungsort ist die Fahrschule Schlicht in Lauf
Die Lehrgänge finden in Präsenzunterricht statt
Eine Selbstlernphase ist Teil der Ausbildung
Erwerb der Führerscheinklasse D/DE
Beschleunigte Grundqualifikation
Perfektionsfahrten
Eco-Training
Ausbildung in der Ladungssicherung
Alle Bausteine sind auch einzeln buchbar
Lehrgangsabschlüsse:
Urkunde der Fahrschule Schlicht
Führerschein Klasse D/DE
IHK Abschluss
Lehrgangstermine:
Es ist jeweils ein Termin pro Monat geplant. Die Dauer eines Lehrgangs beträgt bis zu 3 Monate, am Ende steht ein vier-wöchiges Praktikum. Da die Ausbildung in verschiedenen Bausteinen verläuft, ist ein Einstieg zu jedem neuen Baustein möglich.
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